Stell dir vor, du erreichst deine Zielgruppe mit nur einem Klick direkt auf ihrem Smartphone – ohne E-Mail, ohne Werbung, ohne Umwege. Genau das versprechen WhatsApp-Channels, die relativ neue Funktion von Meta, mit der Unternehmen, Influencer und Organisationen Inhalte direkt per WhatsApp verbreiten können. Schnell, reichweitenstark und vertraut. Klingt zu gut, um wahr zu sein?
Die Kehrseite: Der Datenschutz.
Denn während WhatsApp-Channels jeden Marketeer beeindrucken, werfen sie rechtlich große Schatten. Immer mehr Unternehmen wollen die Channels in ihrer Kundenkommunikation einsetzen – ohne sich der datenschutzrechtlichen Risiken wirklich bewusst zu sein.
Sind WhatsApp Channels wirklich DSGVO-konform nutzbar?
Diese Frage stellen sich aktuell viele Datenschutzbeauftragte, IT-Abteilungen und Geschäftsführende. Und die Antwort lautet – zumindest nach aktuellem Stand – ziemlich eindeutig: Nein.
In diesem Artikel zeigen wir dir 5 konkrete Gründe, warum der Einsatz von WhatsApp Channels aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch ist. Du erfährst, welche Risiken damit verbunden sind, warum Unternehmen aktuell keine saubere Rechtsgrundlage für die Nutzung haben und welche Konsequenzen das im schlimmsten Fall nach sich ziehen kann.
Wenn dir Datenschutz wichtig ist – für dein Unternehmen, deine Kunden und deine Compliance – solltest du weiterlesen. Denn WhatsApp Channels könnten mehr kosten, als sie bringen.
WhatsApp Channels (deutsch: Kanäle) sind ein relativ neues Format innerhalb der WhatsApp-Business-App, das Unternehmen, Organisationen und Creator nutzen können, um einseitige Inhalte an eine unbegrenzte Anzahl von Abonnenten zu senden – ähnlich wie bei Telegram-Kanälen oder einem Newsletter-Feed. Nutzer können einem Channel folgen, Beiträge sehen und mit Emojis reagieren, aber nicht direkt antworten oder interagieren.
WhatsApp-Channels sind kein eigenständiges Produkt, sondern fester Bestandteil der WhatsApp Business App – und genau diese App steht seit Jahren in der Kritik wegen gravierender Datenschutzprobleme. Die Business App bietet keine sauber abgesicherte Datenverarbeitung, keinen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV-Vertrag) der den Vorgaben der DSGVO standhält und keine vollständige Transparenz, wie personenbezogene Daten genutzt werden.
Auf den ersten Blick wirken WhatsApp-Channels wie ein reiner Broadcast-Kanal – keine Antworten, keine direkten Gespräche, nur Informationen. Doch auch ohne direkten Dialog erhebt WhatsApp im Hintergrund eine Fülle an personenbezogenen Metadaten, und genau hier beginnt das datenschutzrechtliche Problem.
Was viele nicht wissen: Selbst wenn keine Inhalte gespeichert werden, können Metadaten wie Zeitpunkt der Nutzung, Gerätetyp, IP-Adresse, Standortdaten oder das Nutzerverhalten (z. B. wann jemand einen Beitrag öffnet oder mit einem Emoji reagiert) klar einer Person zugeordnet werden. Diese Daten gelten laut DSGVO als personenbezogen – und unterliegen somit strengen Regeln.
Besonders kritisch: Nutzer erfahren nicht transparent, welche dieser Metadaten erfasst und wie sie weiterverarbeitet werden. Unternehmen, die WhatsApp Channels einsetzen, können deshalb nicht sicherstellen, dass die Datenverarbeitung mit der DSGVO im Einklang steht. Und genau das ist ein Verstoß gegen Artikel 5 und 6 DSGVO, in denen Zweckbindung, Datenminimierung und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung geregelt sind.
Selbst wenn ein Unternehmen glaubt, keine personenbezogenen Daten zu speichern, ist es nach DSGVO mitverantwortlich, wenn der genutzte Dienst (in diesem Fall WhatsApp/Meta) Daten unzulässig erhebt und verarbeitet.
Wenn ein Nutzer einem Unternehmens-WhatsApp-Channel folgt, kann WhatsApp/META daraus Rückschlüsse auf seine Interessen oder beruflichen Tätigkeiten ziehen – z. B. wenn er einem WhatsApp-Channel einer Klinik, eines politischen Vereins oder einer HR-Plattform folgt. Schon das kann als sensible Information gelten.
Metadaten sind keine harmlosen Datenreste – sie sind ein part des digitalen Fingerabdruckes! Und bei WhatsApp-Channels ist dieser Fingerabdruck alles andere als datenschutzkonform gesichert.
Einer der zentralsten Kritikpunkte an WhatsApp Channels ist die Datenweitergabe an Drittländer, insbesondere in die USA. Warum ist das so problematisch? Weil die DSGVO strenge Vorgaben macht, wenn personenbezogene Daten die EU verlassen. Und genau hier versagt die WhatsApp Business App regelmäßig – und nachweislich.
Meta (der Mutterkonzern von WhatsApp) verarbeitet viele Daten auf Servern außerhalb der EU. Zwar wurde im Juli 2023 das neue EU-US Data Privacy Framework eingeführt, doch es ersetzt keinesfalls die Anforderungen an einen DSGVO-konformen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV-Vertrag) oder Standardvertragsklauseln, wenn Dienste wie WhatsApp-Business oder die WhatsApp-Channels genutzt werden. Und genau diese Dokumente existieren nicht in einer Form die die DSGVO fordert – weder für WhatsApp-Business, noch für WhatsApp-Channels.
Das bedeutet: Unternehmen, die WhatsApp-Channels nutzen, geben personenbezogene Daten ihrer Nutzer (z. B. durch Metadaten, Logins, Reaktionen oder Interaktionen) an ein US-Unternehmen weiter, ohne dafür eine rechtlich belastbare Grundlage zu haben. Ein klarer Verstoß gegen Artikel 44 ff. der DSGVO, die die Datenübermittlung in Drittländer regeln.
Noch brisanter: Meta ist durch den Cloud Act (USA) verpflichtet, auf Anforderung US-Behörden Einblick in gespeicherte Daten zu gewähren – selbst wenn diese Daten in der EU gespeichert sind. Unternehmen verlieren also nicht nur die Kontrolle über die Daten, sondern riskieren auch, unwissentlich an Überwachungsmaßnahmen teilzunehmen.
Wenn ein deutscher Mittelständler einen WhatsApp-Channel zu seinen Produkten betreibt, könnten die Verhaltensdaten der Abonnenten auf US-Servern landen – ohne, dass die Nutzer davon wissen oder zustimmen. Ein klarer Verstoß gegen das Transparenzgebot der DSGVO.
Sobald Daten außerhalb der EU gespeichert oder verarbeitet werden, wird es heikel – ohne die nötigen Rechtsgrundlagen begeben sich Unternehmen in eine rechtliche Grauzone mit enormem Risiko.
Ein zentrales Prinzip der DSGVO ist: Transparenz!
Nutzer haben das Recht zu wissen, welche Daten erhoben, wie sie verarbeitet und wohin sie weitergegeben werden. Genau hier scheitern die WhatsApp-Channels fundamental – sowohl aus Sicht der Nutzer als auch der Unternehmen.
Wenn ein Unternehmen über einen WhatsApp-Channel Inhalte veröffentlicht, entsteht der Eindruck einer einfachen, einseitigen Kommunikation. Doch im Hintergrund läuft ein hochkomplexes Datensystem, das für die Beteiligten nicht nachvollziehbar ist.
Weder Unternehmen noch Abonnenten erhalten eine vollständige Übersicht darüber:
Das Problem: WhatsApp bietet keine Möglichkeit zur individuellen Datenkontrolle, wie es die DSGVO fordert (z. B. Datenkopie, Auskunft, Löschung nach Art. 15–17 DSGVO). Unternehmen, die Channels betreiben, können diese Transparenzpflichten nicht erfüllen – obwohl sie laut DSGVO gemeinsam mit Meta verantwortlich wären.
Besonders kritisch ist das auch für den Einsatz im B2B- oder Healthcare-Bereich. Wenn Kundendaten mit potenziell sensiblen Informationen im Spiel sind, entsteht schnell eine Situation, in der weder Einwilligungen korrekt eingeholt noch Verarbeitungsprozesse klar dokumentiert werden können – ein Risiko für Bußgelder und Reputationsschäden.
Solange WhatsApp keine transparente, auditierbare Übersicht über seine Datenverarbeitung bietet, verstoßen WhatsApp-Channels systematisch gegen zentrale Grundprinzipien der DSGVO.
Für Unternehmen ist es eine Pflicht, mit jedem Dienstleister, der personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV-Vertrag) abzuschließen. Das steht nicht irgendwo im Kleingedruckten – das ist eine klare Anforderung der DSGVO nach Artikel 28.
Mit der WhatsApp Business App – insbesondere im Kontext der WhatsApp-Channels – ist ein solcher Vertrag nicht vollumfänglich möglich.
Meta bietet keinen nach DSGVO-Vorgaben entsprechenden AVV-Vertrag für WhatsApp Channels an. Punkt. Unternehmen, die diesen Dienst nutzen, geben damit personenbezogene Daten an einen externen Anbieter weiter, ohne die nötige rechtliche Absicherung.
Wer WhatsApp-Channels im geschäftlichen Kontext nutzt, übernimmt laut DSGVO Mitverantwortung – hat aber keine vertragliche Grundlage, um die Sicherheit und Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nachzuweisen. Im Ernstfall drohen hohe Bußgelder oder sogar Unterlassungsklagen durch Datenschutzbehörden oder Verbraucherschützer.
Viele Unternehmen betreiben bereits einen WhatsApp-Channel mit tausenden Abonnenten…wie reagieren die Unternehmen wenn ein Nutzer Auskunft über seine gespeicherten Daten einfordert? Wie wollen Sie dieses Grundprinzip der DSGVO ausführen können, wenn sie keine Einsicht und keinen soliden AVV-Vertrag mit WhatsApp/META haben?…
Die DSGVO verlangt für jede Verarbeitung personenbezogener Daten eine eindeutige, freiwillige und informierte Einwilligung – insbesondere im Marketing-Kontext. Dabei reicht ein einfaches Folgen eines Kanals nicht aus. Es muss klar dokumentiert und jederzeit widerrufbar sein, dass der Nutzer verstanden hat, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck und von wem.
Und hier offenbart sich das nächste große Datenschutzproblem bei WhatsApp Channels:
Es gibt keinen sauberen, dokumentierten Opt-In-Prozess.
Wenn ein Nutzer einem WhatsApp Channel beitritt, geschieht das innerhalb der WhatsApp-App – ohne Hinweis auf Datenschutzrichtlinien, ohne Checkbox, ohne aktives Zustimmen zu einer konkreten Datenverarbeitung. Auch Unternehmen haben keine Möglichkeit, diesen Prozess anzupassen oder zu erweitern. Die Folge: Die gesetzlich geforderte Transparenz und Nachvollziehbarkeit fehlt.
Darüber hinaus können Unternehmen nicht nachweisen, wann und wie ein Nutzer zugestimmt hat – was laut DSGVO aber Pflicht ist. Damit fehlt nicht nur die Rechtsgrundlage für viele Kommunikationsformen über den Channel, sondern auch die Möglichkeit, im Streitfall (z. B. bei Beschwerden oder Abmahnungen) rechtlich sicher argumentieren zu können.
Besonders kritisch:
Wenn über den WhatsApp-Channel personalisierte Inhalte oder Rückschlüsse auf Interessen der Nutzer möglich sind (z. B. durch Reaktionen auf Beiträge), handelt es sich nicht mehr nur um einfache Informationen, sondern um personenbezogene Profilbildung – ohne Einwilligung.
WhatsApp-Channels mögen auf den ersten Blick wie ein einfaches Tool für moderne Kommunikation wirken – doch wer genauer hinschaut, erkennt schnell: Sie liefern keinerlei echte Mehrwerte für Unternehmen. Im Gegenteil: Sie sind ein digitaler Einbahnstraßen-Kanal ohne Tiefe, ohne Interaktion – und ohne strategischen Nutzen.
Verglichen mit professionellen WhatsApp-Marketing-Lösungen (z. B. über die WhatsApp Business API fehlen bei WhatsApp-Channels nahezu alle Features, die modernes Marketing heute braucht:
❌ Keine DSGVO-konforme Datenerhebung:
Während im WhatsApp-Newsletter z. B. per Chat automatisch Interessen abgefragt und sauber dokumentiert werden können, ist bei Channels keine Segmentierung möglich.
❌ Keine Kampagnensteuerung:
Es gibt keine Filter, kein Targeting, keine A/B-Tests – und keine sinnvolle Analytics zur Erfolgsmessung.
❌ Keine Personalisierung:
Du kannst nicht „Hallo Max“ schreiben oder auf frühere Interaktionen eingehen – alles ist anonym, unpersönlich und austauschbar.
❌ Keine echte Formatfreiheit:
Nur 16:9-Beiträge mit Text, Bild oder Video – keine Buttons, keine Formulare, keine Quiz-Logiken, keine automatisierten Chat-Flows.
❌ Keine echten Inbound-Kampagnen:
In einem echten WhatsApp-Newsletter kannst du Interaktion auslösen, Tipps teilen, Beratung anbieten oder sogar ganze Funnels abbilden. Channels? Können das alles nicht.
❌ Keine Kreativität:
Während im professionellen WhatsApp-Marketing dynamische Journeys, Verlinkungen, Produktvorschläge, Umfragen und mehr möglich sind, bleibt bei Channels nur: posten und hoffen.
Echte WhatsApp-Newsletter-Lösungen mit all diesen Möglichkeiten gibt’s schon ab 15 $ im Monat.
DSGVO-konform, flexibel, messbar – und vor allem: wirkungsvoll.
Wer mit WhatsApp als Unternehmen professionell kommunizieren möchte, braucht echte Tools – nicht halbgare Lösungen wie WhatsApp-Channels. Denn Datenschutz ohne Funktionalität ist schon kritisch. Aber keine Funktionalität und keinen sauberen Datenschutz? Hört sich das nicht nach purer Ressourcenverschwendung an?
WhatsApp-Channels mögen auf den ersten Blick attraktiv erscheinen – schnell, unkompliziert und direkt erreichbar. Doch bei genauerem Hinsehen offenbart sich ein klarer Befund: Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind sie ein Risiko – und aus Marketingsicht eine verpasste Chance.
Dazu kommt der Bonus-Grund, der fast noch schwerer wiegt: WhatsApp-Channels bringen keinerlei funktionale Mehrwerte für Unternehmen. Keine Segmentierung, keine Personalisierung, keine Automatisierung, keine messbaren Ergebnisse. Es bleibt ein Broadcast-Kanal im Beta-Stadium – ohne Perspektive für professionelle Kommunikation oder nachhaltiges Inbound-Marketing.
Wer heute auf Messenger-Kommunikation setzt, sollte auf die WhatsApp Business API setzen, die wirklich DSGVO-konform und gleichzeitig leistungsfähig ist. WhatsApp Newsletter auf Basis der Business API bieten genau das – schon ab 15 $ im Monat. Sie ermöglichen personalisierte Dialoge, sinnvolle Segmentierung, kreative Kampagnenführung und transparente Erfolgskontrolle. Und das alles auf einem Kanal, den über 90 % der Europäer aktiv nutzen.
Bevor du dich für WhatsApp-Channels entscheidest, prüfe sorgfältig die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen. Und wenn du Kundenbeziehungen aufbauen willst, die wirklich halten, setze auf bewährte, rechtskonforme Tools – mit echten Mehrwerten für dich und deine Zielgruppe.
Willst du wissen, wie du WhatsApp datenschutzkonform im Marketing nutzen und dabei ein herausragendes Kundenerlebnis schaffen kannst?
Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn du rechtlichen Rat für deine individuelle Situation benötigst, solltest du den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.